. Freie
. Waldorfschule.
. Weimar
   

Selbstverwaltung

Unsere Schule als freie, nichtstaatliche Einrichtung verwaltet sich selbst und wird von der Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e.V., der Eltern, Lehrer und Freunde der Schule angehören, getragen.
Sowohl ihr Vorstand ( Vereinssatzung), der die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule bearbeitet, als auch das Lehrerkollegium, das für die pädagogischen Inhalte und Methoden Verantwortung trägt, arbeiten ohne Hierarchie.
Einzelne Aufgaben der Schulorganisation werden an verschiedene Gremien (u. a. Schulführungskreis, Klassenlehrerkonferenz, Oberstufenkonferenz, Vereinsvorstand, Elternrat, Arbeitskreise) delegiert ( Schulordnung).

Impulse des Qualitätssicherungsverfahren "Wege zur Qualität" fließen seit 2007 in die Arbeit der Schule ein.

Elternmitwirkung

Der Elternrat (ER) ist Gesprächspartner für die Eltern in den Klassen und natürlich auch für die Pädagogen, insbesondere die Klassenlehrer und Klassenbetreuer.

Alle Pädagogen legen großen Wert auf kontinuierlich arbeitende Elterngremien als wichtige Bestandteile einer funktionierenden Selbstverwaltung. (Info-Flyer des ER für neue Eltern) Ein Mitglied des Elternrates ist i. d. R. Mitglied des Schulführungskreises und/oder der Schulgestaltungskonferenz, um einen regelmässigen Austausch zu gewährleisten. Außerdem ist der Elternrat in den verschiedenen Arbeitskreisen vertreten (AK Bau, AK Öffentlichkeit, AK Schulessen und Basarkreis)

Die Elternschaft der Schule regelt ihre Mitarbeitsstrukturen, Wahlverfahren usw. selbst!
(Geschäftsordnung des ER)

Eltern, die Aufgaben im Rahmen der Schule übernehmen und dadurch größere finanzielle Belastungen haben, werden nach Rücksprache mit dem Vorstand in bestimmtem Maße von der Schule unterstützt. Sie müssen in diesem Fall durch die Schuleltern delegiert sein. Das betrifft insbesondere die Teilnahme am Bundeselternrat der Waldorfschulen.

Schülermitwirkung

Die Schüler ab Klasse 9 können sich nach einer eigenen Ordnung einen Schülerrat wählen. Dieser kann bei den verschiedenen Gremien der Schule um Gehör bitten. Die Schulleitung schlägt einen regelmäßigen Treffpunkt vor. Sie unterstützt den Schülerrat bei seinen Vorhaben. Die Klassenbetreuer regen die Bildung des Schülerrates an bzw. unterstützen ihn in seiner Arbeit. Gibt es keinen Schülerrat, bildet sich aber zu einem aktuellen Thema ein solcher spontan, muss durch ihn genau geprüft werden, in wessen Namen er sprechen darf.

 
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